Reinigung von versiegeltem Parkett

Bei der Reinigung von versiegeltem Parkettboden sollte zunächst zwischen der regelmäßigen Unterhaltsreinigung und einer Grundreinigung bei Bedarf unterschieden werden. Unter der Unterhaltsreinigung versteht man zumeist das Entfernen von Staub, Haaren und anderen losen Teilen auf dem Fußboden. Diese können entweder mit einem Besen oder einem Staubsauger entfernt werden. Die Unterhaltsreinigung bei versiegeltem Parkett sollte so oft wie möglich durchgeführt werden, da kleine Staubteilchen wie Schmirgelpapier wirken und mit der Zeit die Oberfläche angreifen beziehungsweise beschädigen können. Diese Verletzungen der Oberfläche werden mit der Zeit als dunkle Kratzer im Lack sichtbar.

Die Grundreinigung eines versiegelten Parkettbodens ist dagegen weit weniger häufig notwendig und erfolgt in der Regel mit einem Wischer und etwas Wasser und einem geeigneten Pflegemittel für versiegeltes Parkett. Diesem Wasser kann ein spezieller Parkettreiniger für versiegelte Böden zugegeben werden. Normale Haushaltereiniger, die oftmals sehr scharf sind, sollten keineswegs für die Reinigung eines Parkettbodens verwendet werden. Auch Dampfreiniger oder Reinigungsautomaten sollten hierbei nicht eingesetzt werden. Achten Sie darauf, dass beim Wischen des Bodens kein stehendes Wasser auf diesem zurückbleibt. Es könnte sich in die Oberfläche einarbeiten und hässliche Flecken bilden, die anschließend kaum noch zu entfernen sind.

Wann sollte grundgereinigt werden?

Eine Grundreinigung von versiegeltem Parkettboden wird immer dann fällig, wenn dieser Verschmutzungen aufweist, die sich mit den bekannten, gewöhnlichen Maßnahmen der Unterhaltsreinigung nicht mehr entfernen lassen. Dabei kann es sich um feste Anhaftungen, oberflächliche Verfärbungen oder ähnliches handeln. Wie oft diese Grundreinigung durchgeführt werden muss, richtet sich auch nach der Beanspruchung des Bodens. In weniger genutzten Räumen reicht es mitunter, die Grundreinigung ein- bis zweimal im Jahr durchzuführen, während sie in stark genutzten Wohnräumen unter Umständen monatlich - oder zumindest alle 6-8 Wochen - vollzogen werden sollte.